Im „Lockdown light“ hat die Vorstandschaft beschlossen (Stand 30.10.2020) nur noch instrumentalen Einzelunterricht (in Präsenz oder aus der Ferne) zuzulassen – für November sind alle musikalischen Aktivitäten, bis auf den Einzelunterricht, eingestellt. Danach wird es wie gewohnt mit Proben und Auftritten weitergehen – Alles im Rahmen des rechtlich und moralisch Vertretbaren.
Hier der Link zur Erläuterung der Vorgaben durch den BBMV (Bayerischer Blasmusikverband)