Für unseren Proben- und Unterrichtbetrieb gilt ab heute, 10.01.2022:

Präsenzbetrieb von instrumentalem Einzelunterricht weiterhin in 2G. Schüler bis 14 Jahre sind aufgrund der regelmäßig in den Schulen durchgeführten Tests davon ausgenommen. Für die minderjährigen Schüler älter als 14 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden, gilt das auch noch bis Mittwoch, 12.01.
Abstand, FFP2-Maske, etc ist weiterhin vorgeschrieben. Für Ausbilder gilt übrigens 3G!


Der Probenbetrieb, Orchester- & Ensembleproben und Gruppenunterricht ist ab sofort unter 2Gplus durchzuführen. Das heisst, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen Selbsttest vorlegen müssen – für Geboosterte entfällt diese Testpflicht. Ebenso entfällt die Testpflicht für Schüler bis 14 Jahre – minderjährige Schüler älter als 14 Jahre sind noch bis 12.1. von der 2Gplus-Vorgabe ausgenommen.
Keine Personenobergrenze. 1,5m Abstand, FFP2-Maske, etc ist weiterhin vorgeschrieben. Für Ausbilder gilt auch hier 3G!

Die Regelung, dass 14-18-jährige Schüler von der G-Regelung ausgenommen sind, wird am 12.1. auslaufen – ich gehe davon aus, dass hier verlängert wird. Ich sag Bescheid, sobald wir hier belastbare Infos bekommen.

Also kurz um, alles in Präsenz, ohne Personenobergrenze:
Instrumentalunterricht einzel – geimpft/genesen ohne Test, ungeimpfte/nicht-genesene, aber getestete Schüler bis 18 Jahre noch bis 12.1. frei
MFE – ohne Tests
Blockflöten – ohne Tests
Bläserklasse – ohne Tests
Schülerorchester – ohne Tests (ab 14 Jahre bis 12.1.)
Jugendkapelle – Schüler ohne Test (ab 14 Jahre bis 12.1.), Geimpft/Genesen mit Test, Geboostert ohne Test
Erwachsenen-Ensemble: Geimpft/Genesen mit Test, Geboostert ohne Test
Blaskapelle: Geimpft/Genesen mit Test, Geboostert ohne Test

Der aktuell maßgebende Wortlaut der Vorgaben ist hier zu finden:
https://www.mon.bayern/aktuelle-news/aktuelle-regelungen-zu-proben-veranstaltungen-und-musikunterricht#c

Lasst uns das Beste daraus machen!