In der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 5. Mai 2020 ist u.a. (§16) geregelt, dass an Musikschulen ab dem 11. Mai wieder Einzelunterricht erteilt werden darf.

Wir vom Musikverein haben daraufhin ein auf das Musikheim an der Gewerbestrasse angepasstes Raumkonzept erarbeitet und zusammen mit einem Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde Übersee, als Genehmigungsbehörde, vorgelegt. Wir dürfen ab sofort wieder mit eingeschränktem Einzelunterricht beginnen und die Schüler in Präsenzunterricht betreuen. Unsere Ausbilder sind zur strikten Einhaltung aller Vorgaben angehalten. Die Details zur räumlichen Trennung, Mindestabstand, Desinfektionsmaßnahmen, etc haben die Eltern bereits erhalten.

Es kann jeder Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen. Fernunterricht ist aber weiterhin möglich. Außerdem obliegt es im Einzelfall dem Ausbilder und Verein, inwiefern der Präsenzunterricht wieder aufgenommen wird.

Achtung, Gruppen sind in diesem ersten Schritt NOCH NICHT wieder zugelassen! Das betrifft Bläserklassenprobe, Erwachsenenbläserklassenprobe, Schülerorchester, Blechensemble, Jugendblaskapelle und Blaskapelle.

Der Unterricht ist für Personen untersagt, auf die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
– positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i. d. R. durch den AMD),
– vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer,
– nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen,
– Auch anderweitig erkrankten Schüler*innen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schüler*innen den Unterricht nicht zu erteilen

Die Regelungen sind u.a. wie folgt:

  • die Schüler werden an der Eingangstür abgeholt und wieder gebracht
  • im Musikheim herrscht Maskenpflicht (für den Unterricht wird Diese abgenommen)
  • Am Eingang muss Handdesinfektion erfolgen
  • der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten
  • beim Unterricht mit Bläsern ist eine räumliche Trennung vorhanden (mind. 2m)
  • in einem Raum befinden sich maximal 2 Personen
  • nach jeder Unterrichtseinheit wird der Raum gelüftet und Kontaktflächen desinfiziert