Glücklicherweise wurde am vergangenen Freitag, den 4. Juni bekannt gegeben, dass weitere Öffnungsschritte, auch für die Laienmusik, am Montag, den 7. Juni in Kraft treten.

Kurz zusammengefasst sind die Vorgaben, bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50, wie folgt:
1. keine Begrenzung der Teilnehmerzahl (Abstandsregelung und Raumgröße geben die Gruppenstärke vor)
2. mit 2m Abstand, bei Querflöten mit 3m Abstand nach vorne
3. regelmäßiges Lüften, Kontaktvermeidung, Maskenpflicht, Präsenzliste zur Kontaktnachverfolgung, Kondenswasser auffangen, etc etc
4. keine Testpflicht unter 50, zwischen 50 und 100 Testpflicht

Wir haben die Vorgaben auf unsere Gruppen und Räumlichkeiten angepasst – im Anhang findet ihr unser Schutz- und Hygienekonzept zur Kenntnisnahme!

Das heißt für die einzelnen Bereiche:
Der Einzelunterricht kann unter den gewohnten Vorgaben (siehe oben), wie vor den Ferien bereits begonnen, stattfinden. Gruppenunterricht Instrumental kann wieder (ohne Tests) stattfinden.
Die musikalische Früherziehung von Kerstin kann wieder stattfinden. Test- und Maskenpflicht entfällt für Kinder bis sechs Jahre. Besucher sind nicht zulässig. Abstände müssen eingehalten werden.
Die Blockflötengruppen im Alten Schulhaus werden von Anita und Mechtild in Präsenz abgehalten.
Ebenso wird die Bläserklasse zum Großteil wieder in Präsenz, bzw. -gruppen unterrichtet und die Gesamtprobe kann auch wieder stattfinden.
Die Gruppen und Ensembles Schülerorchester (Dani), Erwachsenenensemble (Lothar), Blechensemble (Constantin), Hornensemble (Johannes), Jugendkapelle (Constantin), Blaskapelle (Thomas) und kleine Besetzung (Martin) können mit 20 Personen im Probensaal und unbegrenzter Teilnehmerzahl außen wieder loslegen!

Sollte die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegen, muss vor den Gruppenproben/Gruppenunterricht wieder getestet werden. Allerdings sind ab nächster Woche die in der Schule durchgeführten Test nachweislich für ausserschulische Aktivitäten, wie das Musizieren gültig!