Vor den Ferien wurde bekannt gegeben, dass unter Auflagen ab 21. Mai wieder in Gruppen bis zu 10 Personen gemeinsam musiziert werden darf.

Kurz zusammengefasst sind die Vorgaben, bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100, wie folgt:
1. max. 10 Personen mit Ausbilder/Dirigent im Innenbereich, 20 Personen im Außenbereich
2. mit 2m Abstand, bei Querflöten mit 3m Abstand nach vorne
3. regelmäßiges Lüften, Kontaktvermeidung, Maskenpflicht, Präsenzliste zur Kontaktnachverfolgung, Kondenswasser auffangen, etc etc
4. Testpflicht für alle Teilnehmer – entweder mit Nachweis eines tagesgültigen Tests oder mit Vororttestung unter Aufsicht eines Ausbilders/Vereinsverantwortlichen (ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene)

Wir haben die Vorgaben auf unsere Gruppen und Räumlichkeiten angepasst – im Anhang findet ihr unser Schutz- und Hygienekonzept.

Der Einzelunterricht kann unter den gewohnten Vorgaben (siehe oben), wie vor den Ferien bereits begonnen, stattfinden – eine Testpflicht gibt es allerdings hierfür nicht! Gruppenunterricht Instrumental bleibt weiterhin in Einzelunterricht aufgeteilt.

Die musikalische Früherziehung von Kerstin kann wieder stattfinden. Test- und Maskenpflicht entfällt für Kinder bis sechs Jahre. Besucher sind nicht zulässig. Abstände müssen eingehalten werden.

Die Blockflötengruppen im Alten Schulhaus werden von Anita und Mechtild in Präsenz abgehalten.

Ebenso wird die Bläserklasse zum Großteil wieder in Präsenz, bzw. -gruppen unterrichtet und die Gesamtprobe kann auch wieder in Kleingruppen stattfinden.

Die Gruppen und Ensembles Schülerorchester (Dani), Erwachsenenensemble (Lothar), Blechensemble (Constantin), Hornensemble (Johannes), Jugendkapelle (Constantin), Blaskapelle (Thomas) und kleine Besetzung (Martin) können in Kleingruppen (10 Personen innen, 20 Personen außen) wieder loslegen! Zusätzliche Voraussetzung: Testnachweis oder Vororttest.

Die Tests werden unter Aufsicht von einem Vereinsverantwortlichen oder vom Verein eingesetzten Ensembleleiter vorort durchgeführt. Wir haben vereinsseitig Spucktests besorgt. Zur Vereinfachung besteht die Möglichkeit, den Test im neuen Testzentrum Übersee zu machen. Die Testergebnisse werden in einer vorgeschriebenen Nachweisliste festgehalten und zusätzlich zur Anwesenheitsliste geführt. Alternativ kann mit der Luca App “eingecheckt” werden.

Da wir im Landkreis Traunstein bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegen, hoffe ich auf Nachbesserung bei den Vorgaben seitens der Behörden. Der Blasmusikverband hat ein Öffnungskonzept, aus dem die oben genannten Vorgaben resultieren, bereits vor der Bundesnotbremse vor über 8 Wochen an die Staatsregierung eingegeben, als die Inzidenz noch weit über 150 lag. Leider hat sich diese, unter veralteten Voraussetzungen entstandene Regelung für uns nun als verpflichtend ergeben. Eigentlich müsste die Regierung hier nachbessern und uns ebenso wie den Sportlern, Außengastro und Veranstaltungen die Testpflicht ersparen. Ich hoffe, dass hier zeitnah Etwas passiert.

Lasst uns diese Lockerung nutzen und mit dem Gemeinsam-Musizieren wieder beginnen – es wird höchste Zeit!