Liebe Eltern, liebe Schüler, Ausbilder, Aktive und Musikanten,
ab morgen, Donnerstag 17.02.2022 gilt für uns:
Es gilt das 3G-Prinzip, wonach der Zugang für Musikschülerinnen und Musikschüler sowie Besucherinnen und Besucher zum außerschulischen Musikunterricht nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich ist.
Regelungen für Ensemble/Orchesterproben
- prinzipiell 3G
- FFP2-Maske
- Mindestabstand von 1,5 m
- keine Personenobergrenze (z.B. Kontaktbeschränkung auf 10 Personen greift nicht)
Für den Zugang zu Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater gilt 3G. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Prinzipiell ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen einzuhalten. Von den Vorgaben zum Tragen einer FFP2-Maske sowie zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m kann ausnahmsweise abgewichen werden, soweit und solange dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist. Eine Kapazitätsbeschränkung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Laienmusikprobe kann sich allein aus der Zusammenschau der Größe der Probenräumlichkeit und des Mindestabstands ergeben.
Regelungen im Bereich Musikunterricht
- prinzipiell 3G
- Ausnahmeregelung für minderjährige Schülerinnen und Schüler (gelten als getestet)
- 3G für Beschäftigte und Ehrenamtliche
- FFP2-Maske
Es gilt das 3G-Prinzip, wonach der Zugang für Musikschülerinnen und Musikschüler sowie Besucherinnen und Besucher zum außerschulischen Musikunterricht nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich ist. Für Beschäftigte und Honorarlehrkräfte sowie ehrenamtlich Tätige gilt das 3G-Prinzip. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz-/Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Die Maskenpflicht entfällt auch bei zwingenden Gründen, beispielsweise im Hinblick auf Musizieren oder andere künstlerische Betätigungen. Von der Maskenpflicht sind auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag befreit.
Kurz gesagt: es können nun wieder Alle an Unterricht und Proben in Präsenz teilnehmen! Ungeimpfte/Nicht-Genesene müssen einen tagesaktuellen Test vorlegen.